Neues Wärmegesetz seit 1. Januar 2009 in Kraft

Die Fraktionen der Regierungskoalition haben sich am Freitag, den 6. Juni 2008, auf ein neues Instrument geeinigt, mit dem der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung bis zum Jahr 2020 auf 14% ausgebaut werden soll. Zweck des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Wir erfüllen das EE WärmeG mit unseren energiesparenden Heizsystemen.

Wir informieren Sie gern über die Anforderungen an die Heizsysteme, die mit dem neuen EE WärmeG in Kraft getreten sind.

Ansprechpartner im Hause GoGaS ist:

Herbert Hiddemann
Tel.: 0231 4650515
E-Mail: herbert.hiddemann@gogas.com 
 
 
 

 

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